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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Kulturausschuss und dem Kommunalausschuss vom 12.01.2005
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Funkkaserne
In allen drei Ausschüssen wird in der Gesamtabstimmung folgender
einstimmiger Beschluss gefasst:
1. Das Planungsreferat wird beauftragt, die Bauleitplanung für das Areal der
ehemaligen Funkkaserne unter Berücksichtigung einer Künstlerhoffläche von ca. 6.000 m² Geschossfläche im Bestand fortzuführen und im restlichen Planungsgebiet ca. 14.000 m² Geschossfläche für Künstlerinnen und Künstler im Umgriff des künftigen Künstlerhofes (allgemeine Wohngebiete und Gewerbegebiete) vorzusehen.
2. Der Stadtrat missbilligt, dass die Bundesvermögensverwaltung über Jahre hinweg zwar Mieten für die Zwischennutzungen vereinnahmt, aber offensichtlich keine Investitionen zum Erhalt der Abwasserleitungen getätigt hat und auch nun keinerlei Verantwortung übernommen hat, weder für die ökologische Belastung noch für die dort tätigen KünstlerInnen und Gewerbetreibenden.
3. Um die Zwischennutzung der Künstlerinnen und Künstler und der Gewerbebetriebe bis 2007 zu sichern, wird die Verwaltung gebeten, im Benehmen mit der Bundesvermögensverwaltung Lösungen zur temporären Abwasserentsorgung zu finden. Dabei sollen neben dem Aufstellen von Hygienebehältern auch der Einsatz von Mikro-Filtrationsanlagen geprüft werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geprüft werden, ob das Abwassersystem der „Künstlerkolonie“ nicht im Zuge der Sanierung der Kanäle des BGS im Vorgriff auf den Bebauungsplan mitsaniert werden kann. Die notwendigen Investitionskosten sind in die Kaufverhandlungen einzubeziehen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich mit den Künstlerinnen und Künstlern ein Betreibermodell zu entwickeln. Mögliche Formen sind Genossenschaften oder eingetragene Vereine; die Erfahrungen der WOGENO und Wagnis sind zu nutzen. Das Planungsreferat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit z. B. die MGS als Projektentwickler für die geplante Künstlerhoffläche beauftragt werden kann.
5. Die Stadtverwaltung stellt differenziert dar, warum die über Jahre in der Planung vorgesehenen 20.000 m² Geschossfläche nicht mehr finanzierbar erscheinen. Das Planungsreferat wird beauftragt, die Bauleitplanung für das
Areal der ehemaligen Funkkaserne unter Berücksichtigung einer Künstlerhoffläche von mindestens 6.000 m² Geschossfläche im Bestand fortzuführen und im restlichen Planungsgebiet ca. 14.000 m² Geschossfläche in für Künstlerinnen und Künstler geeigneten Bereichen (allgemeine Wohngebiete und Gewerbegebiete) vorzusehen. Es ist aber weiterhin zu versuchen, möglichst viel Bestand zu erhalten.
6. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Kaufverhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland noch im 1. Halbjahr 2005 zum Abschluss zu bringen. Das marode Abwassersystem und eventuell notwendige Altlastensanierung müssen bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden.
7. Der Stadtrat fordert die Staatsministerin beim Bundeskanzler, Beauftragte für Kultur und Medien, auf, angesichts der Untätigkeit der BIMA ihrer kulturpolitischen Verantwortung gerecht zu werden und Sorge zu tragen, dass die BIMA an einer vorläufigen und an der schnellstmöglichen dauerhaften Sicherung der Künstlerhoffläche mitwirkt. Die Einnahmen der BIMA aus Nutzungsentschädigung sind für die vorläufige Sicherung der Entwässerung zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung prüft bei fortgesetzter Untätigkeit des Bundes, inwieweit rechtliche Mittel erfolgversprechend sind, den Bund an der Sanierung des Bereichs der Künstlerhoffläche zu beteiligen.
8. Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, welche leer
stehenden Räume der Landeshauptstadt München (z. B. Zenettistraße)
KünstlerInnen zur Verfügung gestellt werden können. Detailliert
anzugeben sind:
- Anzahl, Größe und Ort der Räume
- Mietzeitraum und Konditionen
- sämtliche Kosten für Miete, Heizung etc.
9. Der Antrag Nr. 02-08/02181 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 17.12.04 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlusskontrolle.
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Der Änderungsantrag der "Bündnis 90 / Die Grünen / Rosa Liste" lautete:
Ergänzungsantrag für den gemeinsamen Ausschuß für Stadtplanung und Bauordnung, des Kulturausschusses
und des Kommunalausschusses vom 12. 1. 2005
1. Es ist nach wie vor erklärtes Ziel des Stadtrates der Landeshauptstadt München die Künstlerkolonie Domagkstraße sowie die ansässigen Gewerbebetriebe möglichst in der jetzigen Größe zu erhalten.
2. Der Stadtrat missbilligt, dass die Bundesvermögensverwaltung über Jahre hinweg zwar Mieten für die Zwischennutzungen vereinnahmt, aber offensichtlich keine Investitionen zum Erhalt der Abwasserleitungen getätigt hat und auch nun keinerlei Verantwortung übernehmen will, weder für die ökologische Belastung noch für die dort tätigen KünstlerInnen und Gewerbetreibenden.
3. Für die Künstlerkolonie und die Gewerbebetriebe muss eine Zwischenlösung gefunden werden, die einen Verbleib der KünstlerInnen im derzeitigen Bestand sichert. Hierfür bieten sich am ehesten sog. „Hygiene-Container“ an. Es ist weiterhin Position der Stadt, daß die hierfür anfallenden Kosten von der Bundesvermögensverwaltung getragen werden müssen. Dies soll auch im Rahmen der Kaufverhandlungen nochmals thematisiert werden, da die Sanierungskosten für das Grundstück erheblich gestiegen sind.
4. Das Kulturreferat bemüht sich schnellstmöglich, mit den KünstlerInnen Betreibermodelle zu entwickeln. Es wird weiterhin eruiert, ob eine Münchner Genossenschaft (z. B: Wogeno, Wagnis ) oder die MGS als Träger einer dauerhaften Lösung in Frage kommen könnte.
5. Das Stadtverwaltung stellt differenziert dar, warum die über Jahre in der Planung vorgesehenen 20.000 qm Geschossfläche nicht mehr finanzierbar erscheinen. Das Planungsreferat wird beauftragt, die Bauleitplanung für das Areal der ehemaligen Funkkaserne unter Berücksichtigung einer Künstlerhoffläche von mindestens 6.000 qm Geschossfläche im Bestand fortzuführen und im restlichen Planungsgebiet ca. 14.000 qm Geschossfläche in für Künstlerinnen und Künstler geeigneten Bereichen (allgemeine Wohngebiete und Gewerbegebiete) vorzusehen. Es ist aber weiterhin zu versuchen, möglichst viel Bestand zu erhalten.
6. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Kaufverhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland noch im 1. Halbjahr 2005 zum Abschluss zu bringen.
7. Der Antrag Nr. 02-08/02181 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 17. 12. 2004 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
8. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.
Siegfried Benker, Boris Schwartz, Jens Mühlhaus, Sabine Krieger
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